Liebe Patienten,
ab dem 01. Januar 2024 müssen alle Praxen für gesetzlich Versicherte ein elektronisches Rezept (e-Rezept) ausstellen. Eine Vorbestellung über den Anrufbeantworter ist somit nur möglich wenn die Krankenversicherungskarte VORHER in der Praxis eingelesen wurde. Ferner ist nur eine Bestellung von (Wiederholungs)-MEDIKAMENTEN möglich. Für Privatversicherte ändert sich vorerst nichts.
Rezeptanrufbeantworter
21. October 2023