05132-58016
Rezeptanrufbeantworter
21.10.2023
medikamente im blister

Liebe Patienten,
ab dem 01. Januar 2024 müssen alle Praxen für gesetzlich Versicherte ein elektronisches Rezept (e-Rezept) ausstellen. Eine Vorbestellung über den Anrufbeantworter ist somit nur möglich wenn die Krankenversicherungskarte VORHER in der Praxis am Quartalsbeginn (Januar, April, Juli, Oktober) eingelesen wurde. Ferner ist nur eine Bestellung von (Wiederholungs)-MEDIKAMENTEN möglich, welche bei uns im Medikamentenplan hinterlegt sind. Für Privatversicherte ändert sich vorerst nichts – geplant ist auch bei Privatversicherten eine Änderung 2026 (wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenkasse!)