Ab dem 01.01.2024 ist das elektronische Rezept (eRezept) in allen Praxen Pflicht !
Das heißt: wir müssen zur Rezeptbestellung am Quartalsbeginn zwingend ihre Versicherungs- bzw. Gesundheitskarte in der Praxis einlesen damit wir ein eRezept ausstellen können !
Was ist das E-Rezept?
Mit dem E-Rezept können wir apothekenpflichtige Medikamente digital verordnen. Sie können Ihre E-Rezepte papierlos in der Apotheke einlösen oder per App verwalten und bestellen.
Die Einlösewege des e-Rezepts:
A: Patientinnen und Patienten müssen die eigene Gesundheitskarte in der Apotheke einlesen lassen. Die Apotheke kann dann auf die Rezeptinformationen zugreifen und die Medikamente ausgeben.
B: Patientinnen und Patienten können mit der E-Rezept-App der gematik ihre E-Rezepte einsehen. Zum Einlösen müssen sie nur den QR-Code, der in der App angezeigt wird, in der Apotheke einscannen. Oder sie bestellen das E-Rezept direkt in der App bei ihrer Wunsch-Apotheke.
Die eRezept App: